Frostschutz bei Wasserheizungsanlagen
Vor allem im Zusammenhang mit Kirchenheizungen stellt sich nicht selten die Frage nach der Frostsicherheit. Einerseits besteht - wie bei jeder anderen Anlage - die Gefahr des technisch bedingten Ausfalls, andererseits spricht manchmal die Nutzungsfrequenz der Kirche dafür, die Anlage zeitlich bedingt völlig außer Kraft zu setzen. Dagegen ist im Normalfall nichts einzuwenden, auch wenn es nicht empfehlenswert ist. Grund hierfür sind vor allem Anfahrprobleme bei Wiederinbetriebnahme. Aber auch sonst ist der Frostschutzproblematik inzwischen eine höhere Bedeutung beizumessen, als dies in der Vergangenheit notwendig war. Dies liegt vor allem an der sich weiterentwickelten Wärmeerzeugertechnik, die zum Teil so empfindlich ist, dass das Befüllen von Anlagen mit Frostschutzmittel zum Teil nur mit Gewährleistungseinschränkungen - also praktisch gar nicht - möglich ist. Es gibt sogar inzwischen Hersteller, die für das Heizungswasser Trinkwasserqualität (!) fordern. Aufgrund dieser Umstände muss bereits bei Planung und Errichtung der Anlagen die Frage des Frostschutzes für die Zukunft endgültig geklärt werden. Aber auch die Betreiber sind gefordert, müssen sie doch vor einem etwaigen Befüllen prüfen, ob dies überhaupt möglich ist.